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TRADUCERI LEGALIZATE ORIENTAL TRANSLATIONS
Apostille
Ab 16. März 2001 ist Rumänien dem Abkommen von Haga vom 5. Oktober 1961 beigetreten und infolgedessen:
Die zuständigen rumänischen Behörden in diesem Sinne sind:
a) die Gerichte, für die folgenden Dokumente:
die von einer Behörde oder einem Staatsbeamten ausgestellten Dokumente, inklusive der Dokumente, die vom öffentlichen Ministerium, von einem Gerichtsschreiber oder –Vollzieher ausgestellt werden.
die Notariatsdokumente;
die amtlichen Erklärungen, wie zum Beispiel die Erklärungen betreffend die Eintragungsvermerke, das Visum mit sicherem Datum und die Unterschriftsbeglaubigungen auf einem Dokument unter privater Unterschrift.
b) die Präfekturen, für die Verwaltungsdokumente (nur auf den Originaldokumenten).
Geburtsschein, Heiratsurkunde, Todesschein, Strafregisterauszug, Studiumdokumente, ärztliche Bescheinigungen, Taufschein, Bestätigung des Arbeitsalters, Qualifizierungszeugnisse für verschiedene Berufe
Bemerkung: Die vor 1996 ausgestellten Standesamtsurkunden müssen mit anderen neuen, internationalen Typs, ersetzt werden. Sie werden bei den Standesämtern, welche die alten ausstellten, ersetzt.
Überbeglaubigung
Zur internationalen Anerkennung werden die Standesamtsdokumente, bzw. die Geburts- und Heiratsscheine, inklusive der Apostille, in die Sprache des Bestimmungslandes von einem autorisierten Übersetzer übersetzt, nachdem die Apostille vom Präfekt angebracht wird. Danach werden sie von einem öffentlichen Notar beglaubigt und die beglaubigte Übersetzung mit der Apostille wird von den zuständigen Gerichten überbeglaubigt.
die beglaubigten Übersetzungen der Dokumente, die vom Aussenministerium mit der Apostille versehen wurden.
die Scheidungsurteile, die Gerichtsbeschlüsse, die Notariatserklärungen, sowie die beglaubigten Übersetzungen dieser Dokumente.
Doppel / Kopien nach den rumänischen Dokumenten, die vorher von einem öffentlichen Notar beglaubigt wurden.
Das Justizministerium in Bukarest überbeglaubigt nur die Dokumente, die in den Ländern verwendet werden, die des Abkommens von Haga nicht beigetreten sind.
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